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StartseiteWissenNewsSprinkler-Trockenanlagen oft mängelbehaftet
5. März 2020
Erkenntnisse aus Altanlagenprüfungen und Rückschlüsse auf die Wirksamkeit und Betriebssicherheit
Nach der erfolgreich abgeschlossenen Installation einer Brandschutzanlage wiegen sich viele Betreiber in falscher Sicherheit. Auch das beste Brandschutzsystem bietet keinen dauerhaften Schutz, wenn es nach der Installation nicht regelmäßig geprüft und instandgehalten wird. Schäden an Bauteilen sind durch betriebliche oder atmosphärische Einflüsse nie auszuschließen – und, wie die VdS Schadenverhütung GmbH zeigt, auch nicht selten.
10 % der Großbrände in Unternehmen sind laut Statistik des
Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf nicht
mehr funktionsfähige Schutzanlagen zurückzuführen. Typische
Alterungsfolgen wie verstopfte Sprinklerdüsen, verschmutzte Melder sowie
der Verschleiß und die Korrosion an Pumpen und Rohrleitungssystemen
können den Detektions- oder Löschvorgang im Extremfall vollständig
verhindern.
Versagt die Anlage im Ernstfall aufgrund von
Versäumnissen bei der Instandhaltung, gefährdet das nicht nur
Menschenleben, sondern hat auch für den Betreiber oft ungeahnt
schwerwiegende Folgen. Denn der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen,
dass alle notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen sachgemäß durchgeführt
werden. Kommt er den gesetzten Anforderungen nicht nach, so haftet er
ggf. für den Schaden und riskiert damit zudem den Versicherungsschutz.
Sofern Personen zu Schaden kommen, kann auch eine strafrechtliche
Verfolgung drohen.
Fachgerechte Instandhaltung
Für die
Instandhaltung und Prüfung von Brandschutzanlagen gelten
unterschiedliche Vorgaben, z. B. des Herstellers oder des Versicherers.
Richtlinien beschreiben die Anforderungen und geben Empfehlungen für
Planung, Einbau und Wartung des entsprechenden Anlagentyps. Für
Sprinkleranlagen regelt beispielsweise die Richtlinie „VdS CEA 4001“
obligatorisch durchzuführende Maßnahmen, die die Funktionstüchtigkeit
dieser Anlagen über ihre gesamte Lebensdauer sicherstellen soll.
Merkblätter zur Schadenverhütung wie „VdS 2091“ geben ergänzende
Hinweise für die Erhaltung der Betriebsbereitschaft von
Sprinkleranlagen. Darin aufgeführt sind beispielsweise die für den
Betreiber grundsätzlichen Pflichten zur täglichen, wöchentlichen und
monatlichen Eigenkontrolle. Dabei handelt es sich z. B. um Kontrollen
der Füllhöhen u. a. in Wasserbehältern bzw. Druckluftwasserbehälter.
Auch eine stichprobenhafte Sichtkontrolle der Zustände des Rohrnetzes,
der Sprinkler, der Düsen und der Rohraufhängungen gehören zu diesen
Eigenkontrollen.
Darüber hinaus sollten routinemäßig je nach
Anlagenart und Bedarf viertel-, halbjährliche bzw. jährliche
Inspektionen oder Wartungen durch eine anerkannte Fachfirma durchgeführt
werden. Dabei gilt zu beachten, dass diese Arbeiten verpflichtend sein
können, wie Frank Bieber, Stellvertretender Bereichsleiter der
Technischen Prüfstelle bei VdS Schadenverhütung GmbH, erklärt: „Wenn die
Anlage nach VdS CEA 4001 geplant und errichtet wurde, dann sind die
Kontrollen verpflichtend. Aber auch wenn nach anderen Regelwerken gebaut
wird (EN 12845, NFPA, FM Global), dann gibt es ähnliche verpflichtende
Forderungen zur regelmäßigen Prüfung bzw. Instandhaltung.“
Mit diesen
engmaschigen Prüfverfahren kann dann sichergestellt werden, dass
Funktionsschäden oder äußere Schäden an Rohrnetzen und Sprinklern
schnellstmöglich erkannt und behoben werden.
Problematischer sind
hingegen Schäden, die „von außen“ nicht erkennbar sind. Hierzu zählen
vor allem Schäden im Rohrnetz, die die Sprinkler in ihrer Funktion
beeinträchtigen können. Aus diesem Grund fordert die Richtlinie „VdS CEA
4001“ je nach Art der Sprinkleranlage eine Überprüfung nach 25
Betriebsjahren für Nassanlagen bzw. nach 12,5 Jahren für Trockenanlagen.
Bei den sogenannten Altanlagenprüfungen wird das Rohrnetz mittels eines
Endoskops auf Altersschäden wie Korrosionen untersucht und die
Restwandstärke mittels Ultraschallmessungen bestimmt. Die Korrosionen
können Ablagerungen zur Folge haben, die zu Querschnittsverengungen
führen und einen verminderten Wasserfluss in den Rohrleitungen bewirken.
Bei Auslösung der Anlage können sich Teile dieser Ablagerungen lösen
und die Sprinkler verstopfen. Bei stark vorangeschrittener Korrosion ist
auch ein Versagen einzelner Rohrleitungen sowie Schäden durch Leckagen
nicht ausgeschlossen (Bild 1).
Gravierende Alterserscheinungen bei Sprinkleranlagen
Dass
Korrosionen und dadurch bedingte Schäden an Rohrleitungen nicht selten
sind, zeigt eine Auswertung der VdS Schadenverhütung. Ausgewertet wurden
erfasste Schäden in Nass- und Trockenanlagen aus den Jahren 1998 bis
2016. Unterschieden wurde dabei in drei Mängelgruppen; kleine, mittlere
und erhebliche Mängel (Tabelle 1).
Ein nicht geringer Anteil der von
VdS geprüften Anlagen wies mittlere und erhebliche Mängel auf, die im
Brandfall die Betriebsbereitschaft der Anlage hätten einschränken
können. Dieses Fazit gilt laut VdS vor allem für Trockenanlagen, bei
denen im Vergleich zu Nassanlagen häufiger mit Schäden am Rohrnetz
gerechnet werden muss. So sind nach einer Auswertung über 42 % der
geprüften Trockenanlagen nach 12,5 Jahren mit mittleren Mängeln und 23 %
der Anlagen mit erheblichen Mängeln behaftet (Bild 2). Dazu erklärt
Bieber: „Das liegt vornehmlich an der Konstruktion: Bei einer Nassanlage
ist das Rohrnetz vor und nach der Ventilstation ständig mit Wasser
gefüllt. Ist der Sauerstoff im Wasser einmal verbraucht, schreitet die
Korrosion nicht weiter voran. Der Anteil an mängelfreien Anlagen ist
hier deshalb ungemein höher. In einer Trockenanlage ist das
Sprinklerrohrnetz nach der Ventilstation hingegen mit Druckluft gefüllt.
Durch den Einfluss von Luft sowie dem Vorhandensein von Kondenswasser
kommt es so deutlich häufiger zu Korrosionsschäden.“ Ein weiteres
gravierendes Problem von Trockenanlagen sei ein oft unterschrittenes
Mindestgefälle der Leitungen, das ein einwandfreies Entwässern nicht
ermögliche.
Sprinkler nicht außer Acht lassen
Auch Sprinkler
können Alterserscheinungen aufweisen und werden bei den
Altanlagenprüfungen stichprobenartig untersucht. Typische Altersschäden
sind z. B. Schmutz oder Ablagerungen in der Sprinklerdüse (Bild 3). In
vielen Fällen reduziert sich dadurch der sogenannte K-Faktor, das heißt,
die Entladungsrate (Durchfluss und Druck) des Sprinklerkopfes.
Zum
Problem werden können auch konstruktive Besonderheiten der einzelnen
Sprinkler, die den heutigen Anforderungen nicht mehr entsprechen.
Sprinkler, die – gemessen an den heutigen Ausführungen –
überdimensionale Sprühteller aufweisen, bergen auch ein erhöhtes Risiko
von hängenbleibenden Verschlusselementen (sog. „Lodgements“).
Die
Erfahrung aus den Altanlagenprüfungen zeigt, dass die Funktion von
Sprinklern nach vielen Betriebsjahren ggf. nicht mehr sichergestellt
ist. Gemäß dem aktuell gültigen VdS-Regelwerk sollten deshalb spätestens
nach 50 Jahren alle alten Bestandssprinkler gegen Sprinkler neuerer,
anerkannter Bauart ersetzt werden.
Nicht nur regelmäßige, sondern auch sachkundige Instandhaltung und Wartung
Regelmäßige
Prüfungen bringen wenig, wenn dabei mögliche Probleme nicht auch
erkannt und fachgerecht behoben werden. „Wir empfehlen daher die
Instandhaltung und Wartung der Anlagen von VdS-anerkannten Errichtern
durchführen zu lassen“, sagt Frank Bieber und weiter: „Unzureichend
qualifizierten Firmen fehlt oft das Fachwissen über den Anlagentyp und
die Kompetenz bei der sachgemäßen Instandsetzung mit entsprechenden
Ersatzteilen. Mit einer anerkannten Errichterfirma werden
Wartungstermine regelmäßig, mit qualitativ hochwertigen Ersatzteilen und
einem nachgewiesenen Fachwissen durchgeführt und ordnungsgemäß
dokumentiert.“
Die Richtlinie VdS 2132 zur „Anerkennung von
Errichterunternehmen für Feuerlöschanlagen“ enthält u. a. Anforderungen
für die mit den Arbeiten beauftragten Personen, Forderungen nach
kontinuierlichen Schulungen und dem Nachweis einer geeigneten
Unternehmensorganisation mit fachgerechten Werkzeugen und
Schutzausrüstungen.
„Um sich auch nach vielen Jahren noch auf eine
betriebssichere und wirksame Löschanlage verlassen zu können, ist eine
unabhängige Sachverständigenprüfung wichtig. Die
Brandschutzsachverständigen der VdS Schadenverhütung sind die Experten
bei der Durchführung und Auswertung von Altanlagenprüfungen und greifen
auf lange Erfahrungen im Bereich des Brandschutzes zurück. Und die
Sprinklerprüfung im akkreditierten VdS-Laboratorium runden die
notwendigen zusätzlichen Untersuchungen an bestehenden Sprinkleranlagen
ab“, erklärt Bieber abschließend. Im Ergebnis wird der aktuelle
Anlagenzustand protokolliert und ggf. notwendige Maßnahmen beschrieben.
Damit bleibt oder wird die Anlage wieder fit für viele weitere
Betriebsjahre.
Bilder: VdS Schadenverhütung
VdS-Fachtagung „Kontrolle und Wartung von Brandschutzanlagen“
Am 27. Februar 2020 informiert die VdS-Fachtagung „Kontrolle und Wartung von Brandschutzanlagen“ in Köln Betreiber und Dienstleister in praxisnahen Vorträgen über aktuelle Regularien und Erkenntnisse für funktionssichere Brandschutzanlagen. Neben den beschriebenen Alterungsprozessen in Sprinkleranlagen wird u. a. auch die Verwendung und Instandhaltung von weiteren Brandschutzanlagen thematisiert. Außerdem wird die Frage diskutiert, wer haftet, wenn Brandschutzanlagen nicht ordnungsgemäß kontrolliert und gewartet wurden. Weitere Informationen unter www.vds.de/kontrol20.
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